Sie Seniorenvertretung ist fußt auf der gesetzlichen Grundlage des „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz“ (BerlSenG). Wenn sie geneigte Leser* im Original nachschlagen wollen, dann werden Sie hier fündig.
Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz
Da wir als bezirkliche Vertretung in der BVV (Bezirksverordnetenversammlung) einen Ansprechpartner für unsere Belange haben, auch hier die gesetzliche Basis.