Die Seniorenvertretung fußt auf der gesetzlichen Grundlage des „Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz“ (BerlSenG). Wenn Sie im Original nachschlagen wollen, dann werden Sie hier fündig.
Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz
Da wir als bezirkliche Vertretung in der BVV (Bezirksverordnetenversammlung) einen Ansprechpartner für unsere Belange haben, auch hier die gesetzliche Basis.